Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz als AGB bezeichnet) gelten für alle Rechtsgeschäfte von MMag. Robert Engl, Agergasse 23, 4800 Attnang-Puchheim, als Betreiber und Organisator der Trendsportwoche, im Folgenden kurz als Organisator bezeichnet, und den Vertragspartnern des Organisators im Rahmen  der Trendsportwoche, im Folgenden kurz als Vertragspartner bezeichnet.

1.2. Teilnahmeberechtigt an einer Trendsportwoche sind ausschließlich Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Für die (minderjährigen) Teilnehmer ist der Vertrag durch deren gesetzliche Vertreter abzuschließen, wobei in der Folge beide als Vertragspartner gelten, gemeinsam auch als Vertragspartner bezeichnet werden und beide für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten solidarisch verantwortlich sind.

1.3. Mit der Buchung bzw. mit der Anfrage zur Buchung einer Trendsportwoche erkennt der Vertragspartner diese AGB sowie die Preisliste (laut Website des Organisators) als verbindlich an.

1.4. Inhalt des Vertrages bzw. der AGB ist, dass der Organisator dem Teilnehmer die Teilnahme an einer auf der Website des Organisators beschriebenen Trendsportwoche gegen Entgelt ermöglicht. Die Ausübung der Trendsportarten wird durch Drittfirmen abgewickelt. Deren vertragliche Regelungen, etwa AGB, gelten durch Abschluss dieses Vertrages. Die Betreuung des Teilnehmers erfolgt durch diese Drittfirmen, den Organisator sowie von ihm zur Verfügung gestellten Betreuungspersonen.

1.5. Die Leistungen des Organisators erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in der jeweils geltenden Fassung. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nur akzeptiert, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich verbindlich zugestimmt wurde.

1.6. Der Organisator kann die AGB jederzeit ändern. Bestehende Vertragspartner werden davon informiert. Die Zustimmung zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Vertragspartner weiterhin mit dem Organisator kontrahiert.

1.7. Sofern diese AGB das Erfordernis der Schriftform vorsehen, wird diesem generell durch eine E-Mail entsprochen.

2. Buchungsvorgang, Angebot, Vertragsabschluss

2.1. Alle Angaben zu Leistungen und Preisen im Rahmen des Buchungsvorganges sind unverbindlich. Die angebotenen Produkte (Trendsportwochen) stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Der Vertragspartner wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Buchung ein Angebot abzugeben.

2.2. Eine Buchung einer Trendsportwoche und somit ein Vertragsabschluss ist wie folgt möglich:

Über die Website des Organisators kann der Vertragspartner ein Angebot zu den möglichen Trendsportwochen an den Organisator richten. Überprüfungsmöglichkeit der vom Vertragspartner verpflichtend zu machenden Angaben (allgemeine Daten) und der gewählten Trendsportwoche erfolgt im „Warenkorb“. Die Buchung für eine Trendsportwoche erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Buchen” durch den Vertragspartner. Dies gilt als Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots zur Buchung der gewählten Trendsportwoche. Mit dem Absenden des Angebotes gelten die vorvertraglichen Informationen als erbracht und diese AGB  für das Rechtsverhältnis mit dem Organisator als vereinbart.

Hierauf erhält der Vertragspartner zunächst eine Empfangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Sie dient lediglich der Information des Vertragspartners, dass die Anfrage beim Organisator eingegangen ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Fehler in der Empfangsbestätigung sowie Abweichungen zwischen der Anfrage und der Empfangsbestätigung unverzüglich mitzuteilen.

Für den Fall der Annahme des Angebotes durch den Organisator, erhält der Vertragspartner binnen 30 Tagen eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Für den Fall, dass binnen dieser Frist keine Annahmeerklärung/ Buchungsbestätigung durch den Organisator erfolgt, gilt das Angebot als nicht angenommen bzw. der Vertrag als nicht zustande gekommen.

2.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die in den Formularen vorgesehenen Felder bzw. Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Eine Buchung ist nur möglich, wenn alle in den Formularen enthaltenen Pflichtfelder ausgefüllt sind.

2.4. Mit Aufgabe der Buchung/Anfrage versichert der Vertragspartner, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Trendsportwoche älter als 10 Jahre ist.

2.5. Bei den gegenständlichen Trendsportwochen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für welche ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist. Es besteht daher gem. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht.

2.6. Der Organisator behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Zahlungen

3.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Trendsportwoche geltenden bzw. vereinbarten Preise sofort nach Vorschreibung durch den Organisator zu zahlen.

3.2. Es werden nur die auf der Website des Organisators angebotenen Zahlungsweisen akzeptiert.

3.3. Erfolgt keine Teilnahme an der gebuchten Trendsportwoche oder Tagen davon, aus in der Sphäre des Teilnehmers liegenden Gründen, besteht kein Anspruch auf eine (aliquote) Rückerstattung des Entgelts.

3.4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Organisator mit dem Entgelt aufzurechnen. Dieses Kompensationsverbot gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Organisators oder für solche Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag stehen und die gerichtlich festgestellt oder vom Organisator ausdrücklich anerkannt worden sind.

4. Mindestteilnehmerzahl, Absage Trendsportwoche

4.1. Die gebuchte Trendsportwoche steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieMindestteilnehmerzahl von 16 Teilnehmern bis 14 Tage vor dem in Aussicht genommenen Beginn der Trendsportwoche erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Der Organisator ist in diesem Fall verpflichtet, den Entfall der gebuchten Trendsportwoche bis 14 Tage vor dem in Aussicht genommenen Beginn der Trendsportwoche dem Vertragspartner per E-Mail mitzuteilen. Gleichzeitig wird das vom Vertragspartner geleistete Entgelt binnen 14 Tagen nach dieser Mitteilung rückerstattet.

4.2. Ist die Durchführung der gebuchten Trendsportwoche oder Teilen davon aus Gründen von höherer Gewalt, wie etwaungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die der Organisator keinen Einfluss hat (staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Unwetter aufgrund deren die Trendsportart nicht ausübbar ist), unmöglich, wird der Vertrag aufgelöst und rückabgewickelt. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf eine (aliquote) Rückerstattung des Entgelts.

5. Mitwirkungspflichten, Auflösung aus wichtigem Grund

5.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet entsprechend an der Trendsportwoche mitzuwirken. Mit der Buchung bestätigt der Vertragspartner, dass der Teilnehmer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der gebuchten Trendsportarten verfügt (etwa Schwimmen für die Ausübung der Wassersportarten).

5.2. Der Organisator ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen. Dadurch wird der Teilnehmer von der gebuchten Trendsportart ausgeschlossen und ihm die weitere Teilnahme verweigert. Es besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf eine (aliquote) Rückerstattung des Entgelts. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,

– wenn der Teilnehmer durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, die Trendsportwoche nachhaltig stört.

– wenn der Teilnehmer nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der gebuchten Trendsportarten verfügt.

– wenn der Teilnehmer von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Aufenthaltsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.

– die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit nicht bezahlt werden.

– bei Verstößen des Teilnehmers gegen die Regelungen der Trendsportartenbetreiber.

6. Beginn und Ende der Trendsportwoche

Der Beginn und das Ende der Trendsportwoche sowie die Örtlichkeiten sind auf der Website des Organisators enthalten bzw. den allfälligen gesonderten Mitteilungen des Organisators zu entnehmen.

7. Haftung

7.1. Der Vertragspartner haftet dem Organisator sowie dem bei der Abwicklung der Trendsportwoche beteiligten Firmen und Personen gegenüber für jeden Schaden (etwa an Sportgeräten), den er oder sonstige ihm zurechenbare Personen verursachen. Der Schaden umfasst auch jene Ersatzleistungen des Organisators, die dieser gegenüber Dritten zu erbringen hat. Gegenüber Schäden Dritter hat der Vertragspartner den Organisator schad- und klaglos zu halten.

7.2. Die Haftung des Organisators für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ist ausgeschlossen.

7.3. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Organisators ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

7.4. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Vertragspartners sowie Verletzungen oder Unfälle durch Dritte, höhere Gewalt, Wettereinflüsse oder wild lebende Tiere besteht keine Haftung des Organisators. Es besteht keine Überwachungspflicht des Organisators für Fahrnisse des Vertragspartners.

8. Verwendung von Bildnissen

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Vertragspartner bzw. der Teilnehmer für sich selbst bzw. als gesetzlicher Vertreter des Teilnehmers damit einverstanden, dass im Rahmen einer Trendsportwoche angefertigte Fotos und Videos seiner Person oder des Teilnehmers vom Organisator aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebs verwendet werden dürfen. Insbesondere stimmt der Vertragspartner und der Teilnehmer der Abbildung und Videos auf Onlineauftritten des Organisators sowie in Prospekten, Werbeunterlagen, etc. zu. Eine Entschädigung dafür ist ausgeschlossen.

9. Sonstiges

9.1. Erfüllungsort ist Ebensee.

9.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit des Restes dieser AGB davon unberührt. Die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen werden in diesem Fall durch solche gültigen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, welche dem Zweck der zu ersetzenden rechtlich und wirtschaftlich am Nächsten kommen.

9.4. Diese AGB sind auf der Website des Organisators abrufbar. Zudem kann dieses Dokument ausgedruckt oder gespeichert werden. Der Vertragspartner kann auch zusätzlich die AGB sowie die Daten der Bestellung archivieren, indem er entweder die AGB herunterlädt und die auf der letzten Seite des Bestellablaufs zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen des Browsers speichert.

9.5. Der Vertragspartner erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Mitteilungen des Organisators per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse einverstanden und sorgt dafür, dass von seinem Inhalt auch der Teilnehmer und gegebenenfalls seine gesetzlichen Vertreter Kenntnis erlangen und beachtet werden.

10.  Beschwerden/Streitbeilegung

Bei Beschwerden steht der Organisator (E-Mail: office@trendsportwoche.at) zur Verfügung. Der Organisator beteiligt sich nicht an einem System zur alternativen Streitschlichtung. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Organisator nicht verpflichtet und nicht bereit.